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   BFH, 02.09.1988 - III R 117/86   

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https://dejure.org/1988,6090
BFH, 02.09.1988 - III R 117/86 (https://dejure.org/1988,6090)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1988 - III R 117/86 (https://dejure.org/1988,6090)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1988 - III R 117/86 (https://dejure.org/1988,6090)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 117/86
    Werden im Zusammenhang mit der (entgeltlichen) Betriebsveräußerung einzelne Wirtschaftsgüter nicht (entgeltlich) mitveräußert, sondern in das Privatvermögen überführt oder für andere betriebsfremde Zwecke verwendet, so ist zur Ermittlung des tarifbegünstigten Betriebsveräußerungs- oder Betriebsaufgabegewinns der gemeine Wert dieser Wirtschaftsgüter gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 1 und 3 EStG dem Veräußerungspreis hinzuzurechnen (BFH-Urteil vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705).

    Eine Leistung ist dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn ein Nichtgesellschafter bei der Anwendung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (siehe z. B. BFH-Urteil in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705).

    Diese Rechtsprechung ist durch das Urteil des I. Senats des BFH in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705 aufgegeben worden.

    Bei der erneuten Entscheidung wird das FG zu berücksichtigen haben, daß nach den in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705 ausgesprochenen Grundsätzen eine Gewinnrealisierung hinsichtlich des gesamten Geschäftswerts eintritt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß der Kläger nicht Alleingesellschafter der GmbH ist.

  • BFH, 31.03.1971 - I R 111/69

    Betriebsaufspaltung - Besitz-Personengesellschaft - Verpachtung des Betriebs -

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 117/86
    Mit den verkauften Wirtschaftsgütern ist auch der Geschäftswert des Einzelunternehmens auf die GmbH übergegangen, weil er mit ihm untrennbar verbunden ist (BFH-Urteil vom 31. März 1971 I R 111/69, BFHE 102, 73, BStBl II 1971, 536).
  • BFH, 29.01.1975 - I R 135/70

    Ausländische Basisgesellschaft - Rechtsmißbrauch - Errichtung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 117/86
    Mit der Klage machte der Kläger geltend, daß der Geschäftswert nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein könne (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Januar 1975 I R 135/70, BFHE 115, 107, BStBl II 1975, 553) und das FA seine Höhe unzutreffend ermittelt habe.
  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Zum Veräußerungspreis gehören die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20), und Leistungen, die der Veräußerer zwar nicht als Gegenleistung, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder --ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat-- von einem Dritten erlangt (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    Aus den gleichen Gründen ist er auch in der Aufgabebilanz zu erfassen; es gilt insoweit nichts anderes als für den Fall der Einbringung eines Unternehmens in eine Personengesellschaft (vgl. BFH in BFHE 132, 425, BStBl II 1981, 419) oder in eine Kapitalgesellschaft (vgl. BFH in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20, und vom 10. August 1989 X R 98/88, BFH/NV 1990, 289).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 17/85

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der verdeckten Einlage

    Eine Leistung in diesem Sinne ist durch das Gesellschaftsverhältnis verursacht, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (vgl. BFH in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20).

    Da der verdeckten Einlage eine Entnahme zwangsläufig vorausgeht (vgl. BFH in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; in BFH/NV 1990, 20; Wassermeyer, DB 1987, 1113, 1115; derselbe, DB 1990, 855, 858), ist der Vorgang als Betriebsaufgabe zu beurteilen, so daß eine Betriebsübertragung nicht mehr möglich ist.

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